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Süßes Mädchen

FAQ - Bereich

  • Was ist Kinder- und Jugendhilfe?
    Kinder- und Jugendhilfe umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, zu schützen und bei Bedarf zu unterstützen. Dies beinhaltet präventive Angebote, Beratung, Betreuung und Unterbringung in speziellen Einrichtungen.
  • An wen richtet sich die Kinder- und Jugendhilfe?
    Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe stehen allen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zur Verfügung. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu stärken und Familien in Erziehungsfragen zu unterstützen.
  • Wie kann ich herausfinden, welche Hilfen für meine Situation geeignet sind?
    Am besten wenden Sie sich direkt an das Jugendamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erhalten Sie eine Erstberatung und Informationen zu passenden Hilfsangeboten. Auch Beratungsstellen und spezialisierte Dienste können Orientierung bieten.
  • Was ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)?
    Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Es dient dem Schutz und der Förderung junger Menschen und umfasst rechtliche Grundlagen für alle Hilfen und Unterstützungsangebote.
  • Wer ist für die Gewährung von Kinder- und Jugendhilfe zuständig?
    Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe wird hauptsächlich durch die Jugendämter auf kommunaler Ebene gewährleistet. Diese arbeiten mit verschiedenen Trägern und Einrichtungen zusammen, um ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen anzubieten.
  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich sofort Hilfe benötige?
    In akuten Notlagen können Sie sich rund um die Uhr an das Jugendamt, die Polizei oder Notrufnummern wie die Telefonseelsorge wenden. Für Kinder und Jugendliche gibt es zudem das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“, das anonym und kostenfrei erreichbar ist.
  • Was bedeutet Inobhutnahme?
    Inobhutnahmen sind im Paragraph 42 des SGB VIII geregelt. Kommt ein Kind in eine Notsituation, muss das Jugendamt tätig werden und das Kind aus dem Milieu herausnehmen. Grund dafür können z.B. Vernachlässigung oder Misshandlungen sein.
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